Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in einer katholischen Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich. Grundlage für seine Arbeit ist das "Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens" vom 24. Juli 1924. Dieses Gesetz gilt weiterhin mit wenigen Änderungen auch heute noch.
Der Kirchenvorstand besteht aus dem örtlichen Pfarrer als dem Vorsitzenden sowie einer je nach Größe der Gemeinde unterschiedlichen Zahl von gewählten Kirchenvorstehern. Zudem können noch weitere Geistliche der Pfarrei dem Gremium angehören.
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde: Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen wie etwa Pfarrheime, Grundstücke und gegebenenfalls Stiftungen. Er hat ein Vermögensverzeichnis zu führen, den Haushaltsplan aufzustellen, die Kasse zu prüfen und die Jahresrechnung entgegenzunehmen.
Quelle: www.kirchensite.de
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Dorothee Askemper, Hofwiese 23 Ewald Brauckmann, Münsterstr. 31 Christof Bußmann, Am Schleitkamp 100 Rolf Dierichs, Friedenstr. 48 c Theo Duckheim, Imkerweg 8 Franz Fahnenbruck, Bohnekamp 53 Johannes Fockenberg, Tuchmacherstr. 9 Gregor Fontein, von-Galen-Str. 12 Hermann Gahlen, Bohnekamp 52 Norbert Hülskemper, Drechslerstr. 7 Robert Jansen, Kaplan-Xanten-Str. 15 Eberhard Schmücker jr., Auf der Höhe 9 Rudolf Steinmann, Wellbraucksweg 53 Winfried Stuke, Vogelsrauh 3 Rainer Vosbeck, Am Dornbusch 72 Prof. Dr. Wolfgang M. Willems, Karl-Wessels-Str. 5 (Stellvertretender Vorsitzender)
Ferner die Pfarrer der Kirchengemeinde, Gerhard Kaußen, Marienstr. 29 Klaus Klein-Schmeink, An St. Johannes 5 Manfred Stücker, An St. Johannes 5 (Vorsitzender des Kirchenvorstandes)
Wahlordnung des Kirchenvorstandes zum Herunterladen.
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